Hinweisgeberschutz für gemeinnützige Organisationen

Bundesweite Beratung für Organisationen des 3. Sektors | hinweisgeberschutz@kanzlei-leu.de

Zahlreiche namhafte Organisationen schenken uns im Bereich Hinweisgeberschutz bereits ihr Vertrauen.

Wir sind unter anderem der Hinweisgeberschutzbeauftragte des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes, des Hauptverbandes des Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH) sowie weiterer Verbände, Untergliederungen und freier Träger.

Für für die Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN bieten wir besondere Konditionen an. Erfahren Sie mehr darüber:

Rahmenvertragspartner-Logo des Paritätischen Gesamtverbandes

Einen Überblick zu unseren Kompetenzen auch anderen Bereichen sowie einen Auszug aus unserer Mandantenliste erhalten Sie: hier