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Hinweisgeberkanal – Brücke Schleswig-Holstein gGmbH – Hinweisgeberschutz für gemeinnützige Organisationen

Hinweisgeberschutz für gemeinnützige Organisationen

Bundesweite Beratung für Organisationen des 3. Sektors | hinweisgeberschutz@kanzlei-leu.de

Sehr geehrte*r Besucher*in des Hinweisgeberkanals der Brücke Schleswig-Holstein gGmbH,

nach Umsetzung der europäischen Hinweisgeberschutz-Richtlinie in ein nationales Gesetz, sind Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, einen sogenannten Hinweisgeberkanal zu implementieren. Dieser Hinweisgeberkanal soll Arbeitnehmern*innen die Möglichkeit geben, auf eventuelle Gesetzesverstöße innerhalb ihres Unternehmens aufmerksam zu machen. Mit Ihrer Hinweismeldung tragen Sie dazu bei, dass Gesetzesverstöße zum einen frühzeitig erkannt werden können und diesen somit entgegengesteuert werden kann und zum anderen unterstützen Sie ihre Organisation dabei, mögliche Reputationsschäden zu verhindern.

Da auch die Brücke Schleswig-Holstein gGmbH zur Einführung eines Hinweisgeberkanals verpflichtet ist, hat die Geschäftsführung unsere Kanzlei, die Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main, als externen Hinweisgeberschutzbeauftragten beauftragt.

Das Hinweisgeberschutzgesetz definiert den Begriff des Gesetzesverstoßes als eine Handlung oder Unterlassung, die gegen vorab definierte EU-Vorschriften sowie nationale Rechtsvorschriften verstößt und in den sachlichen Anwendungsbereich dieses Gesetzes fällt. Demnach muss der Verstoß in einen der nachfolgenden Rechtsbereiche fallen:

  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit- und konformität
  • Verkehrssicherheitsschutz
  • Umweltschutz
  • Lebensmittelsicherheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
  • Sicherheit von Netz- und Informationsdiensten
  • Strafbewehrte Verstöße nach deutschem Recht
  • Bußgeldbewehrte Verstöße nach deutschem Recht, bei der die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem Schutz der Recht von Beschäftigten dient
  • Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder
  •  

Eingehende Hinweismeldungen werden durch unsere Kanzlei erfasst, geprüft und bearbeitet.

Dabei ist sich sowohl die Kanzlei Leu, als auch die Geschäftsführung der Tatsache bewusst, dass eine solche Hinweismeldung für den*die Hinweisgeber*in eine enorme Überwindung kostet und darüber hinaus auch eine besondere Sensibilität mit sich bringt, weswegen Ihre Meldung stets vertraulich und geschützt behandelt wird. Dabei wird Ihre Identität weder der Geschäftsführung, noch weiteren Dritten preisgegeben, es sei denn, Sie stimmen dieser Veröffentlichung ausdrücklich zu.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Hinweisgeber*innen nach Abgabe einer Hinweismeldung keinerlei arbeitsrechtliche Konsequenzen oder weitere Repressalien befürchten müssen. Dies wird durch unternehmensinterne Regelungen festgehalten und durch die Kanzlei Leu begleitet. 

Für den Erfolg der Untersuchungsmaßnahmen kann es darüber hinaus erforderlich sein, dass wir mit Ihnen bei Rückfragen in Kontakt treten müssen. Bitte geben Sie daher bei einer Meldung Ihren Namen sowie Telefonnummer und E‑Mail Adresse an. Diese Informationen werden, wie bereits vorab erwähnt, vertraulich behandelt. 

Wir möchten darauf hinweisen, dass Meldungen, die vom sachlichen Anwendungsbereich nicht erfasst sind, dementsprechend auch nicht verfolgt und bearbeitet werden können. Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber für Meldungen bzw. Offenlegung von wissentlich falschen Informationen, neben dem Verlust des Schutzanspruches auch Sanktionen sowie Schadensersatzansprüche gegenüber dem*der Hinweisgeber*in vor. Dies wäre der Fall, wenn eine falsche Meldung vorsätzlich oder grob fahrlässig abgegeben wird. Nicht erfasst sind hiervon Meldungen, bei welchen Sie zum Zeitpunkt der Meldung fest davon ausgegangen sind, dass diese der Wahrheit entsprechen.

Um ein Fehlverhalten zu melden, haben Sie nachfolgenden Möglichkeiten:

Dazu unten im Detail.

  • Meldung über das Online-Portal 
  • E‑Mail
  • Telefonische Meldung 
  • Postweg
  • Persönliche Meldung 

Für die Prüfung und Bewertung ist es ohne Relevanz, welchen Meldeweg Sie beschreiten.

Eingehende Meldungen werden von uns innerhalb der gesetzlichen Frist von 7 Tagen bestätigt und dann — ebenfalls binnen gesetzliche Frist —
von 3 Monaten nach Versand der Eingangsbestätigung bearbeitet und Sie über die Folgemaßnahmen informiert.

Übersicht Meldeprozess

1. Beobachtung eines Gesetzesverstoßes 2. Eigene Bewertung der Beobachtung und sichern von Beweisen 3. Meldung des Hinweises über den internen Meldekanal 4. Prüfung durch den Hinweisgeberschutz- Beauftragten und Geschäftsführung im Rahmen von Folgemaßnahmen 5. Klärung offener Punkte sowie Rückfragen mit Hinweisgeber 6. Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen 7. Bewertung der Ergebnisse und abschließende Entscheidung 8. Mitteilung über das Ergebnis der Folgemaßnahmen binnen 3 Monaten an Hinweisgeber

Online Portal

Sie haben die Möglichkeit uns eine Meldung über das nachfolgende Online-Portal zukommen zu lassen. Um eine Hinweismeldung bearbeiten zu können, sind die vorgesehenen Felder bitte auszufüllen. Ihre Schilderung sollte möglichst detailliert und ausformuliert sein. Bitte vermeiden Sie die Verwendung von Abkürzungen und Begrifflichkeiten, die nur einem eingeschränkten Personenkreis bekannt sind. Sofern dies unausweichlich ist, möchten wir Sie bitten, uns diese zusammen mit dem Sachverhalt zu erklären. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit Ihrer Nachricht Anlagen beizufügen.



    * Pflichtfelder

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    Weitere Meldewege

    E‑Mail

    Senden Sie uns Ihre Mitteilung gerne per E‑Mail. Sofern aus Ihrer Sicht erforderlich, fügen Sie dieser bitte Anhänge an:

    hinweisgeberschutz@kanzlei-leu.de

    Telefonische Meldung

    Reichen Sie gerne eine telefonische Meldung bei uns ein. Bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter.

    069 / 348 731 8819 

    Postweg

    Postalisch wenden Sie sich mit Ihrer schriftliche Hinweismeldung bitte an:

    Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Hinweisgebermeldung
    Heinrich-Hoffmann-Straße 3
    60528 Frankfurt am Main

    Persönliche Meldung

    Auch eine persönliche Meldung in unserem Büro ist möglich. Sie können uns während unseren Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in unseren Räumlichkeiten in Frankfurt am Main besuchen.

    Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Heinrich-Hoffmann-Straße 3
    60528 Frankfurt am Main

     

    Um sicherzugehen, dass am Tag Ihres Besuches ein Ansprechpartner vor Ort ist, empfehlen wir, sich unter der obigen Telefonnummer voranzukündigen.

    Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen auch dann zur Verfügung, wenn Sie eine Meldung bereits auf anderem Weg getätigt haben und Informationen nachreichen möchten.